Wechselunterricht ab 25.05.21

(1. Ergänzung am 19.05.21/2. Ergänzung am 31.05.21)

In der Woche vom 31.05. – 04.06. findet weiterhin Wechselunterricht statt.

Die Beschulung der wenigen vom Präsenzunterricht befreiten Schüler erfolgt in individueller Absprache unter Einsatz der bewährten Kommunikationsmittel. Ab sofort ist die Befreiung vom Präsenzunterricht nur noch unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. (vgl. Allgemeinverfügung des TMBJS vom 31.05.21)

Eine Übersicht zu den Regelungen im Juni gibt es hier:

Aktuelle Informationen gibt es auch unter: https://www.lra-sm.de/?p=29074

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

da die Inzidenzwerte nunmehr die Zahl 165 nachhaltig unterschritten haben, gehen die Schulen im Landkreis Schmalkalden Meiningen wieder in die Stufe „Gelb II“ über. Ab dem 25.05.21 gilt:

Klassen 5-8: Unterricht im wöchentlichen Wechsel (KW 21 – Gruppe I; KW 22 – Gruppe II; usw.)

Klasse 9: täglicher Unterricht nach Stundenplan (H und R getrennt)

Klasse 10a und 10b: täglicher Unterricht nach Stundenplan

Der Stundenplan wir rechtzeitig übermittelt. Gruppe II erhält die Aufgaben für KW 21 einmalig über die Thüringer Schulcloud. Künftig erfolgt die Übermittlung der Aufgabenstellungen für die Homeschooling-Woche im Präsenzunterricht (Hausaufgabenheft)

Testung:

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur möglich, wenn die 2x wöchentlich stattfindenden Selbsttests genutzt werden. Derzeit verwenden wir „Spucktests“ (Realy Tech Novel Coronavirus (SARS-Cov-2) Antigen Rapid Test Device saliva). Es ist denkbar, dass mit einer neuen Lieferung auch andere Tests wieder zum Einsatz kommen könnten.

Alternativ kann vorgelegt werden:

  • der Nachweis eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis (nicht älter als 48 Stunden)
  • eine Bescheinigung einer Teststelle über ein negatives Testergebnis (Antigenschnelltest/nicht älter als 24 Stunden)
  • ein Nachweis über die vollständige Impfung, wobei die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss
  • ein Nachweis (Quarantänebescheid), der belegt, dass eine Infektion durchgemacht wurde (Genesene), Die Infektion darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen und muss vor mindestens 28 Tagen gewesen sein.

Für alle Schüler, die aufgrund eines Widerspruches der Sorgeberechtigten nicht an den freiwilligen Selbsttests teilnehmen durften, muss dieser Widerspruch nun schriftlich, formlos widerrufen werden. Dieser Widerruf muss spätestens am 1. Unterrichtstag, vor dem Unterrichtsbeginn abgegeben werden.

Befreiung vom Präsenzunterricht:

Schriftliche Befreiungen gelten fort. Soll die Teilnahme wieder erfolgen, genügt das Erscheinen am ersten Präsenztag. Das häusliche Lernen muss abgesichert werden. Die Organisation der Aufgabenstellungen und Unterrichtsinhalte erfolgt selbstständig. Die Klassenleiter und Fachlehrer unterstützen dies bestmöglich. Leistungsfeststellungen können, nach vorheriger Information, in der Schule erfolgen. Dies geschieht unter Vermeidung von Kontakten.

Notbetreuung/Unterstützungsunterricht:

Unterstützungsunterricht entfällt.

Eine Notbetreuung kann für berechtigte Schüler, für die jeweilige Homeschooling-Woche angeboten werden. Planungsbedingt kann eine wechselnde Zuordnung zu einer anwesenden Lerngruppe mit Platzkapazitäten erfolgen. Dort sollen die (Heim-)Aufgaben, selbstständig bearbeitet werden.

Maskenpflicht:

Die Maskenpflicht gilt fort. „Maskenpausen“ erfolgen, gem. der rechtlichen Vorgaben.

Mittagsversorgung:

Kann angeboten werden. Bestellungen bitte, wie gewohnt, beim Essensanbieter „Partyservice Gesindestube“.

Rechtgrundlagen:

https://bildung.thueringen.de/aktuell/bundes-notbremse-tritt-in-kraft

https://www.lra-sm.de/?p=26273

https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus

S. Holland-Moritz

(Schulleiter)